Eine
Handwerkerrechnung für eine Entrümpelung ist eine Abrechnung für Dienstleistungen, die bei der Räumung, Entrümpelung oder Entsorgung von Gegenständen anfallen.
Es ist immer wichtig zu erwähnen, das wir als Entrümpelungsfirma nicht beraten dürfen, darum Fragen Sie einen Steuerberater Ihres Vertrauens!
Hier sind einige Punkte, die wir von unserem Steuerberater pauschal erklärt bekamen:
1. Inhalt der Rechnung
Die Rechnung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, damit sie steuerlich anerkannt wird:
Name und Anschrift des Handwerksbetriebs sowie des Auftraggebers.
Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des Handwerksbetriebs.
Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer.
Auflistung der erbrachten Leistungen:
Arbeitsstunden (mit Stundenlohn).
Art und Umfang der Arbeiten (z. B. Möbelentsorgung, Entrümpelung von Keller oder Dachboden).
Materialkosten (falls zutreffend).
Nettobetrag, Mehrwertsteuer (meist 19 %, ggf. ermäßigt auf 7 %) und Bruttobetrag.
Fälligkeit der Zahlung und Bankverbindung.
2. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Entrümpelungsarbeiten können teilweise als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie im Haushalt des Auftraggebers durchgeführt wurden. Voraussetzung dafür ist:
Die Rechnung muss arbeitskostenbezogene Leistungen separat ausweisen (z. B. Arbeitsstunden und Lohnkosten).
Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen (keine Barzahlung).
Maximal 20 % der Lohnkosten (bis zu 6.000 Euro pro Jahr, also maximal 1.200 Euro Steuerermäßigung) können steuerlich geltend gemacht werden.
3. Entrümpelungskosten und Abgrenzung
Arbeitskosten: Die Kosten für das Personal, das die Entrümpelung durchführt.
Entsorgungskosten: Gebühren für die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfall (z. B. Sperrmüll, Sondermüll).
Material- und Anfahrtskosten: Kosten für Transport, Fahrzeuge, Container, etc.
4. Besondere Hinweise
Pauschalpreis oder Abrechnung nach Aufwand: Viele Entrümpelungsfirmen bieten Pauschalpreise an, aber auch Abrechnungen nach Stunden sind möglich.
Mehrwertsteuerpflicht: Die Rechnung muss die Mehrwertsteuer enthalten und ausweisen.
Garantie für ordnungsgemäße Entsorgung: Einige Firmen stellen eine Bescheinigung aus, dass Abfälle fachgerecht entsorgt wurden.
Damit eine Handwerkerrechnung steuerlich geltend gemacht werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Leistung muss im Haushalt erbracht werden
Der Haushalt kann sich in Deutschland, in einem EU-Staat oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) befinden.
Die Arbeiten müssen direkt mit dem Haushalt oder Grundstück des Steuerzahlers in Verbindung stehen (z. B. Entrümpelung, Renovierung, Reparaturen).
Es dürfen nur Arbeitskosten angesetzt werden
Materialkosten sind nicht absetzbar.
Die Rechnung muss die Arbeitskosten separat ausweisen, einschließlich Lohnkosten, Fahrtkosten und Maschinenkosten.
Bezahlung per Überweisung
Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Es muss eine Überweisung oder ein anderer nachweisbarer Zahlungsvorgang erfolgen.
Keine doppelte Förderung
Die Kosten dürfen nicht bereits über andere Förderprogramme (z. B. KfW-Zuschüsse) abgedeckt sein.
Was kann abgesetzt werden?
20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
Das bedeutet, die abzugsfähigen Arbeitskosten dürfen bis zu 6.000 Euro pro Jahr betragen.
Dazu gehören auch Fahrtkosten und Maschinenstunden, sofern sie in der Rechnung als Arbeitsleistung ausgewiesen sind.
Wer darf absetzen?
Grundsätzlich jeder Steuerzahler, der Einkommenssteuer zahlt.
Auch Mieter können Handwerkerrechnungen für Arbeiten im gemieteten Haushalt absetzen (z. B. für Renovierungen oder kleinere Reparaturen).
Eigentümer können Arbeiten am selbst genutzten Wohneigentum absetzen.
Bei einem Mehrfamilienhaus: Eigentümer können Arbeiten am Gemeinschaftseigentum anteilig absetzen.
Einschränkungen
Betriebs- oder Vermietungsobjekte:
Handwerkerleistungen für Objekte, die der Vermietung oder dem Gewerbe dienen, sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar. Stattdessen können sie als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden.
Materialkosten
Diese sind nicht förderfähig, auch wenn sie in der Rechnung aufgeführt sind.
Beispiel für eine Entrümpelung
Angenommen, eine Entrümpelungsfirma stellt folgende Rechnung:
Arbeitskosten: 1.000 €
Fahrtkosten: 100 €
Materialkosten (z. B. Müllsäcke): 50 €
Gesamtkosten: 1.150 €
Du kannst 20 % der arbeitsbezogenen Kosten (1.000 € + 100 € = 1.100 €) absetzen:
Absetzbarer Betrag: 1.100 € × 20 % = 220 €
Nachweis beim Finanzamt
Die Rechnung und der Überweisungsbeleg müssen im Original vorliegen.
Bei einer Steuererklärung (z. B. via Elster) gibst du den Betrag in der Rubrik haushaltsnahe Dienstleistungen an.
Damit eine Handwerkerrechnung steuerlich geltend gemacht werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Bezug zum Haushalt
Die Haushaltsauflösung muss sich auf einen Haushalt beziehen, den du selbst nutzt oder genutzt hast (z. B. nach einem Umzug, einer Wohnungsaufgabe oder im Fall eines geerbten Haushalts).
Wenn es sich um eine geerbte Wohnung handelt, muss der Bezug zum Haushalt nachweisbar sein (z. B. dass die Wohnung zu deinem Haushalt gehört hat).
Arbeitskosten separat ausgewiesen
Die Rechnung der Entrümpelungsfirma muss die Arbeitskosten separat von den Materialkosten (z. B. Entsorgungskosten) ausweisen.
Nur Lohnkosten, einschließlich Fahrt- und Maschinenkosten, sind absetzbar.
Bezahlung per Überweisung
Die Kosten müssen unbar (per Überweisung) bezahlt werden, um sie steuerlich geltend zu machen.
Keine gewerbliche Nutzung
Die Wohnung oder das Haus darf nicht gewerblich genutzt worden sein. Für vermietete Objekte können die Kosten stattdessen als Werbungskosten abgesetzt werden.
Was ist absetzbar?
Arbeitskosten der Entrümpelungsfirma, z. B. für:
Abbau von Möbeln
Verpackung und Sortierung
Verladen und Transport
Reinigung der Räume (falls enthalten)
Fahrtkosten der Mitarbeiter
Maschinenkosten (z. B. für Fahrzeuge oder Hebebühnen)
Was ist nicht absetzbar?
Materialkosten, z. B. für Müllsäcke, Verpackungsmaterial oder Container.
Entsorgungskosten (z. B. Gebühren für die Abfallentsorgung).
Kosten für Arbeiten außerhalb des Haushalts, z. B. Lagerung von Möbeln.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Wie bei anderen haushaltsnahen Dienstleistungen kannst du:
20 % der Arbeitskosten steuerlich geltend machen,
bis zu einem maximalen Abzugsbetrag von 1.200 Euro pro Jahr (bei maximal 6.000 Euro Arbeitskosten).
Beispiel für einer Haushaltsauflösungsrechnung
Rechnung der Entrümpelungsfirma:
Arbeitskosten: 2.000 €
Fahrtkosten: 200 €
Materialkosten: 300 €
Entsorgungskosten: 500 €
Gesamtkosten: 3.000 €
Absetzbarer Betrag:
Arbeits- und Fahrtkosten: 2.200 €
Steuerliche Absetzung: 2.200 € × 20 % = 440 €
Nachweis beim Finanzamt
Rechnung: Aufbewahren und bei Bedarf einreichen. Die Rechnung muss die Arbeitskosten klar ausweisen.
Zahlungsbeleg: Überweisungsbestätigung oder Kontoauszug als Nachweis.
Besonderheiten bei geerbten Wohnungen
Wenn es sich um eine Haushaltsauflösung im Zusammenhang mit einer geerbten Wohnung handelt, kann es komplizierter sein:
Voraussetzung: Die Wohnung muss Teil eines privaten Haushalts gewesen sein.
Wichtig: Wenn die Wohnung nicht als Teil eines Haushalts gilt (z. B. lange leer stand), können die Kosten möglicherweise nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abgesetzt werden.
Fragen Sie immer einen Steuerberater. Wir dürfen nicht beratent Tätig sein.